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Scritti di Carl Schmitt: CS1 - 2 - 3 - 4 - Letteratura Tedesca - Indice Analitico it Dizionario: A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, X, Y, Z. - Cronologia. - Immagini: - Berliner Tageblatt - |
Il giovedi 24 novembre 1932, nel Berliner Tageblatt und Handels-Zeitung, al suo 61. Jahrgang, Nr. 557, esce a firma anonima, un articolo con titolo: Der allmächtige Staat. Ein Referat Prof. Schmitts vor dem Langnam-Verein. Il “Berliner Tageblatt” fu pubblicato a Berlino dal 1872 al 1939. All’epoca era “editore capo” Theodor Wolff, dal 1906 al 1933. L’articolo è compreso nella Rehse Sammlung, che comprende un fascicolo su Carl Schmitt con 21 articoli di giornale dal 1932 al 1934. Notizie sul convegno della Langname-Verein e sui suoi partecipanti, in particolare l’organizzatore e presidente Fritz Springorum (1886-1942), possono ricavarsi da un articolo, del 2009, piuttosto polemico, di Jean-Pierre Faye. Ma il suo nome si trova menzionato nei Tagebücher di Schmitt alla data del 23 novembre 1932, ed ancora il 23 gennaio del 1933. Interessante in un Paralleltagebuch del 27.11.32, in Düsseldorf, la seguente frase: «Freute mich, dass Fritz Springorum mir sagte: Brüning ist ein kleiner, abhängiger, hinterlistiger Sauerländer». Springorum era un facoltoso industriale che finanziava attività culturali e politiche, fra cui anche il movimento e il settimanale “Der Ring”, come si legge presso i Biografi di Schmitt.
Dem Staatsrechtslehrer Prof. Carl Schmitt scheint der Ausflug in die Politik, den er als wissenschaftlicher Berater der Reichsregierung bei dem Prozess zwischen Preussen und dem Reich vor dem Staatsgerichtshof unternommen hat, so gut gefallen zu haben, dass er sich weiterhin lieber auf dem Gebiete der aktuellen Politik als auf dem der Staatsrechtswissenschaft bewegt. Zwefellos ist Professor Schmitt einer der besten Redner, über die die deutschen Hochschulen verfügten, ein Redner, der bestechen und fesseln kann, und dem man auch dann mit Vergnügen zuhöhrt, wenn er zum Widerspruch herausfordert. Aber es ist beaduerlich, dass prof. Schmitt diese Fähigkeit neuerdings so gern auf dem Gebiet der Tagespolitik betätigt.
Professor Schmitt hat sich auf Grund seiner Erlebnisse im Leipziger Prozess eine Theorie über das heutige Staatsleben in Deutschland zururechtgelegt, die er nun bei jeder Gelegenheit der Oeffentlichkeit unterbreiten zu müssen meint. Gestern wieder prach er – in einem von uns schon kurz erwähnten Referat vor der Mitgliederversammlung des Langnam-Vereins – von “dem machtunfähigen und zugleich:
und dem Staat der totalen Schwäche, was – nach seiner Ansicht – das Ergebnis der parlamentarischen demokratie in Deutschland sei. Das ist die Fortsetzung der Attacke, die Professor Schmitt schon in Leipzig geritten hat und die zu der grotesken Feststellung, dass jede Partei, besonders aber die sozialdemokratische, eine Gefährdung der Staatssicherheit darstelle. In seinem gestrigen Referat kam er zu dieser Feststellung auch wieder vom Leipziger Urteil her, das er offenbar als eine so schwere Niederlage der Reichsregierung empfindet, dass er am liebsten die ganze Staatsgerichtsbarkeit beseitigen möchte. Den – wie er sich ausdrückte –: “Preussenschlag vom 20. Juli” bezeichnet er als “Aktivum”, das die “schlimmsten Fehlkonstruktionen der Weimarer Verfassung, den Dualismus von Reich und Preussen korrigiert und damit eine Quelle schlimmster Gefahren für die politische Einheit unschädlich gemacht” habe. “Allerdings”, so fuhr er fort, “habe sich im Anschluss an diesen Vorgang klar eine neue Gefahr gezeigt, die bisher vielleicht nicht genügend zum Bewusstsein gekommen sei. Die Möglichkeit vom Staatsgerichtshofprozessen gegen das Deutsche Reich ind die Gefahr einer justizförmlichen Politik, an deren Methoden der deutsche Staat in den Zeiten des Reichskammergerichts bereits einmal zugrunde gegangen sei.
Wir meinen, dass selbst das Gefühl, unterlegen zu sein, einen Staatsrechtslehrer nicht zu einer solchen Ablehnung jenes höchsten deutschen Gerichts verleiten dürfte, dessen Aufgabe es ist, letzter Hüter der Verfassung zu sein. Dagegen kann man Herrn Professor Schmitt vollkommen zustimmen, wenn er die
fordert, das vor allem erkenne, in welchem Masse wohlerworbene Beamtenrechte und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei innerlich miteinander vereinbar seien. Bemerkenswert ist auch, dass es Professor Schmitt als “sehr fraglich” bezeichnete, ob die heutige Zeit den Beruf zur Verfassungsgesetgebung habe. Schwer hingehen ist zu verstehen, was er mit folgendem Vorschlag meint: man dürfe glauben, dass die Handlungs- und Arbeitsmöglichkeiten einer zum Handeln und zur Arbeit entschlossenen Regierung heute so stark seien, dass sie in einem Bündnis mit den unmittelbaren sozialen Kräften des deutschen Volkes die notwendige Arbeit zu neuen Verfassungseinrichtungen verschaffe. In zahlreichen Organisationen hätten sich die soziale Kräfte bereits schon organisiert und die grosse Fähigkeit und Produktivität des deutschen Volkes zur sozialen Formung auch in diesen schwierigen Zeiten bewiesen. Es bedürfe nur des Anrufes dieser Kraft durch einen starken Staat, um den heutigen Zustand der Schwäche und Zerrissenheit zu überwinden.
Was sich Professor Schmitt bei diesen Sätzen vorstellt, ist schwer zu ergründen, und nur eines klingt immer wieder durch: die Forderung nach einer gegen die Parteien gerichteten unumschränken Vollmacht des “Staates”, und dass heisst wohl der jetzigen Regierung, einer Allmacht, die auch durch Urteile des Staatsgerichtshofs nicht eingeschränkt werden darf. Es wäre interessant, von Professor Schmitt zu erfahren, wie er sich diesen Zustand vereinbar mit der heutigen Reichsverfassung denkt, die nun einmale “das Volk” zur Trägerin der Staatsgemacht hat.
Die Forderungen und Wünsche, die in den Vorträgen von Dr. Springorum und Professor Schmitt auf der gestrigen Tagung des Langnam-Vereins vorgetragen worden waren, wurden in der Ausprache von verschiedenen Rednern ergänzt.
Geheimrat Bürgers (Köln) erkannte die preussische Verwaltungsreform vom 3. September als grundsätzlich richtig an und verlangte noch weitere Vereinfachungen, vor allem bei den Arbeits- und Finanzämtern.
Der Präsident des Landkreistages, Dr. von Stempel, hob hervor, dass nur eine grundlegende Finanzreform die augenblicklichen chaotischen Züstände in den Gemeindefinanzen beseitigen könnte. Es sei hierzu neben der Uebertragung von Steuern zur ausschliesslichen und selbtständigen Ausschöpfung eine Personalsteur erforderlich.
Oberbürgermeister Dr. Lehr (Düsseldorf) berechnete die kommunale Belastung aus der Wohlfahrts- und Erwerbslosenfürsorge, den Polizei- und den Schulkosten auf 1,73 Milliarden Reichsmark. Mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren ergebe sich eine gesamte Vorbelastung von 2,7 Milliarden, ehe für die vielen anderen Aufgabe auch nur ein Pfennig bereitgestellt werden könne.
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Der allmächtigte Staat.
Ein Referat Prof. Schmitts vor dem Langnam-Verein.
Dem Staatsrechtslehrer Prof. Carl Schmitt scheint der Ausflug in die Politik, den er als wissenschaftlicher Berater der Reichsregierung bei dem Prozess zwischen Preussen und dem Reich vor dem Staatsgerichtshof unternommen hat, so gut gefallen zu haben, dass er sich weiterhin lieber auf dem Gebiete der aktuellen Politik als auf dem der Staatsrechtswissenschaft bewegt. Zwefellos ist Professor Schmitt einer der besten Redner, über die die deutschen Hochschulen verfügten, ein Redner, der bestechen und fesseln kann, und dem man auch dann mit Vergnügen zuhöhrt, wenn er zum Widerspruch herausfordert. Aber es ist beaduerlich, dass prof. Schmitt diese Fähigkeit neuerdings so gern auf dem Gebiet der Tagespolitik betätigt.
Theodor Wolff (1868-1943) |
machtzerstörenden Parteiensystem
Es wäre wohl die schlimmste Zeit von Reaktion,
wenn wir jetzt in eine Epoche weiterer Leipziger Prozesse hineingeraten sollten.
Wir meinen, dass selbst das Gefühl, unterlegen zu sein, einen Staatsrechtslehrer nicht zu einer solchen Ablehnung jenes höchsten deutschen Gerichts verleiten dürfte, dessen Aufgabe es ist, letzter Hüter der Verfassung zu sein. Dagegen kann man Herrn Professor Schmitt vollkommen zustimmen, wenn er die
Wiederherstellung eines von aller Parteipolitik freien Beamtentums
fordert, das vor allem erkenne, in welchem Masse wohlerworbene Beamtenrechte und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei innerlich miteinander vereinbar seien. Bemerkenswert ist auch, dass es Professor Schmitt als “sehr fraglich” bezeichnete, ob die heutige Zeit den Beruf zur Verfassungsgesetgebung habe. Schwer hingehen ist zu verstehen, was er mit folgendem Vorschlag meint: man dürfe glauben, dass die Handlungs- und Arbeitsmöglichkeiten einer zum Handeln und zur Arbeit entschlossenen Regierung heute so stark seien, dass sie in einem Bündnis mit den unmittelbaren sozialen Kräften des deutschen Volkes die notwendige Arbeit zu neuen Verfassungseinrichtungen verschaffe. In zahlreichen Organisationen hätten sich die soziale Kräfte bereits schon organisiert und die grosse Fähigkeit und Produktivität des deutschen Volkes zur sozialen Formung auch in diesen schwierigen Zeiten bewiesen. Es bedürfe nur des Anrufes dieser Kraft durch einen starken Staat, um den heutigen Zustand der Schwäche und Zerrissenheit zu überwinden.
Was sich Professor Schmitt bei diesen Sätzen vorstellt, ist schwer zu ergründen, und nur eines klingt immer wieder durch: die Forderung nach einer gegen die Parteien gerichteten unumschränken Vollmacht des “Staates”, und dass heisst wohl der jetzigen Regierung, einer Allmacht, die auch durch Urteile des Staatsgerichtshofs nicht eingeschränkt werden darf. Es wäre interessant, von Professor Schmitt zu erfahren, wie er sich diesen Zustand vereinbar mit der heutigen Reichsverfassung denkt, die nun einmale “das Volk” zur Trägerin der Staatsgemacht hat.
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Fritz Springorum (ca 1938) |
Geheimrat Bürgers (Köln) erkannte die preussische Verwaltungsreform vom 3. September als grundsätzlich richtig an und verlangte noch weitere Vereinfachungen, vor allem bei den Arbeits- und Finanzämtern.
Der Präsident des Landkreistages, Dr. von Stempel, hob hervor, dass nur eine grundlegende Finanzreform die augenblicklichen chaotischen Züstände in den Gemeindefinanzen beseitigen könnte. Es sei hierzu neben der Uebertragung von Steuern zur ausschliesslichen und selbtständigen Ausschöpfung eine Personalsteur erforderlich.
Oberbürgermeister Dr. Lehr (Düsseldorf) berechnete die kommunale Belastung aus der Wohlfahrts- und Erwerbslosenfürsorge, den Polizei- und den Schulkosten auf 1,73 Milliarden Reichsmark. Mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren ergebe sich eine gesamte Vorbelastung von 2,7 Milliarden, ehe für die vielen anderen Aufgabe auch nur ein Pfennig bereitgestellt werden könne.
Top.
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